Zur Umsetzung und Einhaltung der bestehenden Gesetze ist jeder Hersteller zur Überprüfung, seiner in den Verkehr gebrachten Produkte, verpflichtet.
Auf Grund dieser Verpflichtung wurde ein Prüfmanagement für die Ketteneinhänge-vorrichtung eingeführt. Alle in den Verkehr gebrachten Produkte (KEV, Anschlagmittel und Handschlaufe) sind jährlich vom Hersteller oder vom Hersteller autorisierten Prüfern zu kontrollieren.
Mitarbeiter können mit Hilfe der E-Learning Schulung zur befähigten Person qualifiziert werden.
- KEV-Sachkundiger (befähigte Person)
Im Rahmen der E-Learning Schulung werden alle notwendigen Informationen und technische Änderungen vermittelt.